Kieferorthopädie für jedes Alter

Frequently Asked Questions – häufig gestellte Fragen:

Vor dem ersten Besuch:

Vorteile & Ziele einer kieferorthopädischen Behandlung:

  • Wiederherstellung der Gebissfunktion.
  • Erleichterung der Zahnpflege.
  • Vorbeugung von Karies und Zahnfleischentzündungen.
  • Verbesserung der Aussprache und Zungenfunktion.
  • Erzielung eines individuell ästhetischen Ergebnisses.

Egal, ob ästhetische Korrekturen, Korrekturen von Fehlstellungen vor geplanten prophetischen Restaurationen oder Behandlung von komplexen Zahn- und Kieferfehlstellungen im Erwachsenenalter, wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Wir bieten die Behandlung mit festsitzenden Apparaturen, falls gewünscht, auch ästhetisch unauffällig. In bestimmten Fällen ist auch die Therapie mit Alignern (durchsichtigen herausnehmbaren Schienen) möglich.

Unabdingbare Grundvoraussetzung für die Bewegung der Zähne ist ein entzündungsfreier Zahnhalteapparat.

Bei einem Erstberatungsgespräch und einer eventuell anschließenden ausführlichen Diagnostik können wir Sie, individuell über Ihre Therapiemöglichkeiten, entsprechend der Anomalie der Kieferlage oder Zahnstellung, aufklären.

Bitte beachten Sie, dass, bis auf wenige Ausnahmen, die Kieferorthopädie im Erwachsenenalter keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist.

Ausnahmen bilden hierbei ausgeprägte Gebissanomalien, die nur durch eine Kombination aus einer kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Therapie (Operationen) behoben werden können.

Haben Sie oder Ihr Hauszahnarzt eine grobe Abweichung in der Gebissentwicklung Ihres Kindes festgestellt?
Eine Vorstellung Ihres Kleinkindes beim Kieferorthopäden bietet Ihnen die Möglichkeit, grobe Abweichungen in der Gebiss- und Gesichtsentwicklung frühzeitig zu entdecken. Bei einer bestehenden Therapienotwendigkeit können wir mit kleinen Therapiemitteln diese Abweichungen korrigieren, so dass im Anschluss eine normale Gebissentwicklung möglich wird.

Bei guter Mitarbeit können wir uns bereits einen ersten Eindruck ab dem 3. Lebensjahr des Kindes machen und gemeinsam den idealen Therapiezeitpunkt festlegen.

Sie brauchen für die kieferorthopädische Beratung keine Überweisung.

Ihr erster Besuch:

Bei Ihrem ersten Besuch in unserer Praxis nehmen wir uns Zeit, um Sie oder Ihr Kind kennenzulernen. Wir verschaffen uns einen Überblick über Gesundheit und Stellung der Zähne, der Kiefer und der Kiefergelenke. Zudem betrachten wir auch Zunge und Weichgewebe, um muskuläre Fehlfunktionen zu erkennen.

Wir informieren Sie, ob eine Therapienotwendigkeit besteht und ob der ideale Therapiestartpunkt bereits erreicht ist. Gegebenenfalls vereinbaren wir weitere Kontrolltermine in größeren Abständen zur Kontrolle des Zahnwechsels der Kinder oder bieten Ihnen die Neuaufnahme als Patient in der Praxis an.

Sollten Sie eine Behandlung in unserer Praxis wünschen, vereinbaren wir einen Termin, bei dem wir unsere Befundunterlagen erstellen. Dazu erfolgt eine ausführliche klinische Untersuchung und die manuelle Untersuchung der Kaumuskulatur sowie der Kiefergelenke auf versteckte Störungen. Zudem benötigen wir Abdrücke der Kiefer, Fotos und Röntgenbilder.

Im Anschluss werden die gesammelten diagnostischen Unterlagen durch uns ausgewertet und ein Behandlungsplan erstellt.

In einem separaten Termin werden der Behandlungsplan und ggf. Therapiealternativen erörtert und besprochen. Sobald wir einen gemeinsamen Behandlungsfahrplan beschlossen haben und bei Kindern die Genehmigung der Krankenkasse vorliegt, kann die Behandlung starten.

Als Alternative zum konventionellen Abdruck, bieten wir Ihnen an, die Zähne digital mittels eines Intraoralscanners abzuformen – deutlich verringerter Würgereiz garantiert!

Leider bezahlt die gesetzliche Krankenkasse dies nicht vollumfänglich. Bei Wunsch einer digitalen Abformung, erstellen wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag.

Die Therapiekosten ausgeprägter Abweichungen der Gebissentwicklung werden bis zum 18. Lebensjahr zu 80% von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. 20% der Kosten werden von den Patienten bzw. Erziehungsberechtigten getragen. Bei erfolgreichem Behandlungsabschluss, werden diese Kosten von der Krankenkasse rückerstattet.

Zu jenen ausgeprägten Abweichungen zählen unter anderem: eine Zahnunterzahl, eine Durchbruchsstörung verlagerter Zähne im Kiefer, ausgeprägte Rück- bzw. Vorbisse, ein offener Biss, ausgeprägte Engstände sowie Fehlverzahnungen.

Nicht alle möglichen Therapiemittel werden von der gesetzlichen Krankenkasse getragen, wir beraten Sie stets individuell zu Ihren Möglichkeiten.

Wir sind zudem spezialisiert auf:

  • die Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen. Mit speziellen Schienen oder der Verordnung von manueller Therapie streben wir eine deutliche Reduktion oder, wenn möglich, eine Beseitigung Ihrer Beschwerden an.
  • die Schnarchtherapie. Mit Hilfe von Unterkieferprotrusionsschienen können wir bei obstruktiver Schlafapnoe unter gewissen Voraussetzungen eine Linderung der Beschwerden und eine bessere Sauerstoffversorgung erreichen.
  • die Anfertigung von Sportmundschutz. Für Sportler fertigen wir auf Wunsch auch einen individuellen Sportmundschutz an, sodass Ihre Zähne gut geschützt sind!

Lassen Sie sich gern von uns beraten.

Wann passt es Ihnen am besten?

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Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

 
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